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Warum ist der Reise-Krankenschutz so wichtig? Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch? Hier steht es.

Reiserücktritt und Reiseabbruch?

Der Nutzen einer Reiserücktritt-Versicherung ist vielen Urlaubern bekannt. Die Absicherung gegen Stornokosten bei Nichtantritt einer Reise wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung, Unfallverletzung oder gar Tod eines Mitreisenden oder eines Angehörigen ist ziemlich selbstverständlich geworden. Was ist, wenn die Reise wegen eines Unfalls am Ferienort oder der Erkrankung eines Angehörigen zu Hause vorzeitig abgebrochen werden muss? Ist die Reise einmal angetreten, d.h. haben Sie für Ihren Flug schon eingecheckt und Ihren Koffer aufgegeben, gibt es im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung keine Erstattung mehr. Dann erhalten Sie den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung nur von der Reiseabbruch-Versicherung erstattet. Dies gilt auch, wenn ein Angehöriger zu Hause stirbt oder von einem schweren Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung betroffen wird und Sie daher die Reise vorzeitig beenden müssen. Tipp: Die meisten ELVIA-Pakete beinhalten beide Reiseversicherungen. Fragen Sie uns!

Wofür zahlt der Reiserücktritts-Schutz?

Eine Reiserücktritt-Versicherung erstattet Ihnen diese Kosten, egal ob die Rücktrittskosten sogar 100 Prozent des Reisepreises betragen. Voraussetzung ist, dass Sie unverzüglich bei Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes stornieren. Anerkannte Rücktrittsgründe sind: schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung sowie darüber hinaus Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft oder ein erheblicher Schaden am Eigentum, zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand.
- Bei der Allianz Global Assistance (früherer Name ELVIA), bekommen Sie auch die Stornogebühren erstattet, wenn Sie nach dem Buchen eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten oder einen neue Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden und daher während der Probezeit keinen Urlaub genehmigt bekommen.
- Darüber hinaus ist auch die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung in Schule oder Universität versichert. Über den ELVIA Reiserücktritt-Schutz werden nicht nur die Stornokosten erstattet, sondern auch eventuelle Anreise-Mehrkosten bis zu 1.500 Euro, wenn wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden etwa ein Flug verpasst wird.
- Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob und gegebenenfalls wann Sie Ihre Reise bei Eintritt einer unerwarteten schweren Erkrankung oder schweren Unfallverletzung stornieren sollen, können Sie sich an den medizinischen Dienst der Reise-Assistance wenden. Er unterstützt Sie bei der Entscheidung einer Stornierung. Kommen Sie der Empfehlung der Assistance nach, vermeiden Sie in jedem Fall eine Kürzung der Versicherungsleistung. Dazu kann es unter Umständen kommen, wenn Sie zu lange mit einer Stornierung warten. SCHÖNE-REISEN als ELVIA Premium-Partner berät Sie gern.

Was zahlt der Reise-Krankenschutz?

- Die Erstattung der Kosten für im Ausland notwendige ärztliche Hilfe, bei einer während der Reise akut aufgetretenen Krankheit oder Unfallverletzung. Dazu zählen neben den Kosten der ambulanten Behandlung durch einen Arzt auch die Kosten einer stationären Behandlung im Krankenhaus inklusive unaufschiebbarer Operationen sowie verordnete Medikamente.
- Ist der Versicherte nicht transportfähig, sind dabei die Kosten für Heilbehandlungen bis zum Tag der Transportfähigkeit gedeckt. Der Versicherungsschutz kann also auch über die geplante Reisedauer hinaus bestehen. Ihr ELVIA Reise-Krankenschutz tritt für den einfachen Arztbesuch wegen einer Erkältung ebenso ein, wie für eine akut notwendige Blinddarmoperation oder eine Krankenhausbehandlung nach einem Unfall. Weltweit! Nicht zuletzt übernimmt die bei der Allianz Global Assistance an den ELVIA Reise-Krankenschutz gekoppelte Kranken-Rücktransport-Versicherung die sehr teuren Kranken-Rücktransporte oder Ambulanzflüge. Kosten, die die gesetzliche Kasse grundsätzlich nicht erstatten darf.

Stand: November 2011